Ablauf eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements - www.handicap-kein-hindernis.de
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Modul 5: Betriebliches Gesundheitsmanagement (Vertiefte Informationen)
Wie kann Betriebliches Gesundheitsmanagement ablaufen?

Entscheidet sich das Unternehmen für die Einführung eines BGM, müssen zunächst die konkreten Bedarfe ermittelt werden.

Der Impuls dazu kann sowohl von der Leitung direkt kommen oder auch z. B. durch den Betriebsrat an diese herangetragen werden. Grundsätzliche Themen, die in diesem Rahmen betrachtet werden, können (je nach Art des Unternehmens und der entsprechenden Arbeitsprozesse) z. B.:

  • altersgerechte Beschäftigung,
  • psychische Belastungen,
  • rückenschonendes Arbeiten,
  • Leitbildentwicklung oder
  • Dienst- und Arbeitszeitgestaltung

sein.

Im Prozess der Analyse wird unter Einbezug aller beteiligten Akteure (z. B. Unternehmensleitung, Betriebsrat, Personalabteilung, Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Schwerbehindertenvertretung, Mitarbeitende) in einem ersten Schritt eine Bestandsaufnahme bereits vorhandener Strukturen, Prozesse und Regelungen vorgenommen.

Instrumente für die Analyse können Mitarbeiterbefragungen, Krankenkassenberichte , Fehlzeitenaufzeichnungen, Gefährdungsbeurteilungen des Arbeitsplatzes oder Gesundheitsberichte der Krankenversicherungen sein. Auf diese Weise können Handlungsfelder und Problemstellungen im Unternehmen ermittelt und eine grundsätzliche Zielsetzung inklusive messbarer Größen erarbeitet werden. (Interventionsplanung)

Auf Basis der Bestandsaufnahme und der formulierten Zielsetzung können entsprechende Maßnahmen abgeleitet und deren Einsatz geplant werden. Dies können zum Beispiel sein:

  • flexible Arbeitszeitmodelle (Gleitzeit, Arbeitszeitkonten, Sabbaticals),
  • Maßnahmen zur Förderung der Selbstverantwortung zur Gesundheitsförderung,
  • Gesundheit als Thema im Unternehmensleitbild,
  • Führungskräfte-Entwicklungsprogramme,
  • Kurse für Rückenschule, Laufgruppen
  • gesunde Kantinenverpflegung,
  • betriebliches Eingliederungsmanagement (§ 167 Abs. 2 SGB IX)

Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt in klar definierten Schritten und Zeitpunkten und unter Einbezug aller Beteiligten. Dies können außer dem Arbeitgeber bzw. einem entsprechenden Vertreter und dem Mitarbeitenden z. B. der Betriebs- und der Personalrat, die Schwerbehindertenvertretung, Arbeitsmedizinischer Dienst, Integrationsamt, Integrationsfachdienste sowie Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation sein. Wichtig ist, dass durch eine begleitende Evaluation überprüft wird, ob und wie durch die durchgeführten Maßnahmen die formulierten Ziele erreicht wurden (z. B. ob der Krankenstand gesunken ist und die Mitarbeiter motivierter sind).

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