Unterstützung eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements - www.handicap-kein-hindernis.de
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Modul 5: Betriebliches Gesundheitsmanagement
Wie wird Betriebliches Gesundheitsmanagement unterstützt?

Unterstützung in Form von Beratungen und Förderungen finden Arbeitgeber bei folgenden Stellen:

  • Krankenkassen als Partner beim Gesundheitsmanagement (präventiv)
  • Berufsgenossenschaften und Rentenversicherungsträgern beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement

Der Firmenservice der Deutschen Rentenversicherung berät Unternehmen im Hinblick auf den Erhalt von Gesundheit und Beschäftigungsfähigkeit ihrer Mitarbeiter durch Beratung zu den Angeboten der medizinischen und beruflichen Rehabilitation, Präventionsangeboten, Betrieblichem Eingliederungs- und Gesundheitsmanagement aber auch zu Fragen von Rente und Altersvorsorge, Beitragseinzug und Sozialversicherung. Ziel dieses Angebotes ist vor allem der langfristige Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit.

Dem Auftreten von krankheitsbedingten Fehlzeiten und dem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Erwerbsleben soll damit aktiv entgegengewirkt werden. Den Unternehmen können dabei u. a. konkrete Handlungsoptionen zum Erhalt von Beschäftigung, auch wenn dies mit einem Wechsel des Arbeitsplatzes verbunden ist (arbeitsplatzorientierte Maßnahmen, innerbetriebliche Umsetzung/Qualifizierung), vermittelt werden.

Ferner ermöglicht das SGB IX (§ 167 Abs. 3 SGB IX) Prämienzahlungen für die Einführung des BEM in Unternehmen.

Darüber hinaus können Steuerliche Vorteile geltend gemacht werden:

Seit dem 1. Januar 2009 wird die Förderung der Mitarbeitergesundheit steuerlich unterstützt. 500 Euro kann ein Unternehmen pro Mitarbeiter und pro Jahr seither lohnsteuerfrei für Maßnahmen der Gesundheitsförderung investieren.

Es werden Maßnahmen steuerbefreit, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der §§ 20 und 20a Abs. 1 i. V. mit § 20 Abs. 1 Satz 3 SGB V genügen. Hierzu zählen z.B.:

  • Bewegungsprogramme
  • Ernährungsangebote
  • Suchtprävention
  • Stressbewältigung

Nicht darunter fällt die Übernahme der Beiträge für einen Sportverein oder ein Gesundheitszentrum bzw. Fitnessstudio.

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