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Modul 3: Rechtliche Rahmenbedingungen

Menschen mit Behinderungen sind – am richtigen Platz im Unternehmen eingesetzt – leistungsfähige Fachkräfte. Die den Arbeitgebern vom Gesetzgeber im Sozialgesetzbuch IX aufgegebene Pflicht, Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen, kann bei der gegenwärtigen demografischen Entwicklung auch einen positiven Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen leisten.

Bei der Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen sind einige besondere Regelungen zu beachten. Diese sollen dazu beitragen, Menschen mit Behinderung im Arbeitsprozess zu fördern und zu unterstützen. Arbeitgeber erhalten dabei entsprechende Unterstützung z. B. von der Bundesagentur für Arbeit oder dem Integrationsamt. (siehe Modul 4 „Beratungs- und Fördermöglichkeiten“ )

Die besonderen Regelungen des SGB IX  gelten für schwerbehinderte Menschen und ,mit Ausnahme des Zusatzurlaubs, für gleichgestellte behinderte Menschen (wie die unterschiedlichen Personenkreise definiert werden, haben Sie bereits im Modul 2 „Menschen mit Behinderung“ erfahren).

Bei der Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen müssen Sie in folgenden Bereichen besondere Regelungen beachten:

Info: Wenn im Folgenden von Menschen mit Behinderungen gesprochen wird, dann meint dies (wenn nicht anders erwähnt) sowohl schwerbehinderte Menschen als auch gleichgestellte behinderte Menschen.

 

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