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Modul 3: Rechtliche Rahmenbedingungen
Behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung

Schwerbehinderte Mitarbeiter haben grundsätzlich einen Anspruch auf eine behinderungsgerechte Beschäftigung durch den Arbeitgeber. Dies schließt neben der baulich-technischen Ausstattung der Arbeitsstätte, die Einrichtung des Arbeitsplatzes wie auch die Arbeitsorganisation, die Arbeitszeit und den Unfallschutz ein.

Mit Rücksicht auf vorhandene Funktionseinschränkungen können beispielsweise technische Arbeitshilfen sowie Anpassungen der Maschinen und der Arbeitsumwelt an die Bedürfnisse des Einzelnen erforderlich sein.

Arbeitgeber erhalten für die behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes vielfältige Unterstützung vom Integrationsamt und anderen Leistungsträgern. Konkrete Beratungs- und Förderangebote werden in Modul 4 aufgezeigt.

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