Schwerbehindertenvertretung - www.handicap-kein-hindernis.de
.

Modul 3: Rechtliche Rahmenbedingungen
Schwerbehindertenvertretung

Von der Wahl einer Schwerbehindertenvertretung in einem Unternehmen können alle Beteiligten profitieren. Auf der einen Seite unterstützt diese den Arbeitgeber bei allen Fragen, die im Zusammenhang mit der Beschäftigung  behinderter  Mitarbeiter entstehen. Auf der anderen Seite vertritt sie die Interessen der schwerbehinderten und gleichgestellten behinderten Beschäftigten im Betrieb, fördert deren Eingliederung, und steht ihnen beratend und helfend zur Seite. Die Vertretung besteht aus einer Vertrauensperson und wenigstens einem stellvertretenden Mitglied. Die Vertrauensperson übt ihr Amt ehrenamtlich aus. Sie hat die gleiche Rechtsstellung wie die Mitglieder des Betriebsrates.

Für die Durchführung ihrer Aufgaben wie auch für die Teilnahme an erforderlichen Schulungs- und Bildungsveranstaltungen ist die Vertrauensperson (und gegebenenfalls auch ihr Stellvertreter) ohne Minderung des Arbeitsentgelts von der Arbeit freigestellt.

In Betrieben und Dienststellen, die fünf oder mehr Schwerbehinderte bzw. gleichgestellte behinderte Menschen  nicht nur vorübergehend beschäftigen, ist die Wahl einer Schwerbehindertenvertretung  vorgeschrieben. Sie wird alle vier Jahre durch die schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Beschäftigten gewählt.

Stand im Lernpfad:


Legende

aktuell
nicht besucht
besucht
Sprung im Lernpfad
schließen

Dieser Artikel wurde bereits 8236 mal angesehen.



.