Modul 2: Menschen mit Behinderung
Welche Definitionen von Behinderungen gibt es?
Menschen sind nach § 2 Abs. 1 Sozialgesetzbuch IX behindert, „wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn eine derartige Beeinträchtigung zu erwarten ist.“
Es werden verschiedene Grade der Behinderung unterschieden. Diese geben das Ausmaß der jeweiligen körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Auswirkungen der Funktionsbeeinträchtigungen wieder. Der Grad der Behinderung wird nach Zehnerschritten abgestuft und reicht von 20 bis 100. Ein Grad der Behinderung wird dabei immer unabhängig vom ausgeübten Beruf festgestellt. Dieser Grad sagt daher nichts darüber aus, wie leistungsfähig ein Mensch mit Behinderung in Bezug auf einen konkreten Arbeitsplatz ist.
Schwerbehinderte Menschen
Als schwerbehindert gelten Menschen, wenn sie einen Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 aufweisen.
Gleichgestellte behinderte Menschen
Wenn Menschen wegen ihrer Funktionsbeeinträchtigung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder behalten können, aber keinen GdB von mindestens 50 aufweisen, so können sie einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn sie einen GdB von wenigstens 30 haben. Die Gleichstellung kann bei der für den Wohnort zuständige Agentur für Arbeit beantragt werden.
Gleichgestellte behinderte Menschen sind nicht schwerbehindert. Mit Ausnahme des Sonderurlaubs und eines möglichen frühzeitigen Renteneintritts haben sie im Arbeitsleben jedoch die gleiche Rechtsstellung wie schwerbehinderte Menschen. Â
Gleichgestellte zum Zwecke der Ausbildung
Für die Zeit ihrer Berufsausbildung können behinderte Jugendliche und junge Erwachsene schwerbehinderten Menschen auch gleichgestellt werden, wenn ihr Grad der Behinderung weniger als 30 beträgt oder eine Behinderung noch nicht festgestellt wurde. Durch das Integrationsamt können Arbeitgeber, die diese Jugendlichen ausbilden, Prämien und Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung erhalten.
Als Nachweis genügt eine Stellungnahme der Agentur für Arbeit oder ein Bescheid über Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Andere Regelungen für schwerbehinderte Menschen, beispielsweise der besondere Kündigungsschutz, gelten jedoch nicht.
besonders betroffene schwerbehinderte Menschen
Im Rahmen der Beschäftigungspflicht der Arbeitgeber wurde durch den Gesetzgeber im § 72 SGB IX eine besondere Gruppe schwerbehinderter Menschen definiert. Demnach sind schwerbehinderte Menschen, die nach Art oder Schwere ihrer Behinderung im Arbeitsleben besonders betroffen sind, insbesondere solche, die zur Ausübung der Beschäftigung wegen ihrer Behinderung nicht nur vorübergehend einer besonderen Hilfskraft bedürfen oder deren Beschäftigung infolge ihrer Behinderung nicht nur vorübergehend mit außergewöhnlichen Aufwendungen für den Arbeitgeber verbunden ist oder die infolge ihrer Behinderung nicht nur vorübergehend offensichtlich nur eine wesentlich verminderte Arbeitsleistung erbringen können oder bei denen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 allein infolge geistiger oder seelischer Behinderung oder eines Anfallsleidens vorliegt oder die wegen Art oder Schwere der Behinderung keine abgeschlossene Berufsbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes haben.
Stand im Lernpfad:
Menschen mit Behinderung
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- Stufe 2
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- 5 Modul 2: Menschen mit Behinderung (Vertiefte Informationen)
- 6 Modul 2: Menschen mit Behinderung (Vertiefte Informationen)
Wie viele Menschen sind in Sachsen von Behinderung betroffen? - 7 Modul 2: Menschen mit Behinderung (Vertiefte Informationen)
Feststellung der Schwerbehinderung und allgemeine Nachteilsausgleiche - 8 Modul 2: Menschen mit Behinderung (Vertiefte Informationen)
Gut im Alltag integriert trotz Behinderung?
Rechtliche Rahmenbedingungen
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- Stufe 1
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- 9 Modul 3: Rechtliche Rahmenbedingungen
- 10 Modul 3: Rechtliche Rahmenbedingungen
Bewerbungsverfahren und Einstellung - 11 Modul 3: Rechtliche Rahmenbedingungen
Behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung - 12 Modul 3: Rechtliche Rahmenbedingungen
Arbeitszeit - 13 Modul 3: Rechtliche Rahmenbedingungen
Kündigungsschutz - 14 Modul 3: Rechtliche Rahmenbedingungen
Schwerbehindertenvertretung - 15 Modul 3: Rechtliche Rahmenbedingungen
Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe
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- Stufe 2
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- 16 Modul 3: Rechtliche Rahmenbedingungen (Vertiefte Informationen)
- 17 Modul 3: Rechtliche Rahmenbedingungen (Vertiefte Informationen)
Bewerbungsverfahren und Einstellung - 18 Modul 3: Rechtliche Rahmenbedingungen (Vertiefte Informationen)
Behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung - 19 Modul 3: Rechtliche Rahmenbedingungen (Vertiefte Informationen)
Arbeitszeit - 20 Modul 3: Rechtliche Rahmenbedingungen (Vertiefte Informationen)
Kündigungsschutz - 21 Modul 3: Rechtliche Rahmenbedingungen (Vertiefte Informationen)
Schwerbehindertenvertretung - 22 Modul 3: Rechtliche Rahmenbedingungen (Vertiefte Informationen)
Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe
Beratungs- und Fördermöglichkeiten
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- Stufe 1
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- 23 Modul 4: Beratungs- und Fördermöglichkeiten
- 24 Modul 4: Beratungs- und Fördermöglichkeiten
Unterstützung zur Ausbildung von Menschen mit Behinderung - 25 Modul 4: Beratungs- und Fördermöglichkeiten
Unterstützung zur Einstellung von Menschen mit Behinderung - 26 Modul 4: Beratungs- und Fördermöglichkeiten
Unterstützung zur Sicherung und Erhalt von Arbeitsplätzen
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- Stufe 2
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- 27 Modul 4: Beratungs- und Fördermöglichkeiten (Vertiefte Informationen)
- 28 Modul 4: Beratungs- und Fördermöglichkeiten (Vertiefte Informationen)
Unterstützung zur Ausbildung von Menschen mit Behinderung - 29 Modul 4: Beratungs- und Fördermöglichkeiten (Vertiefte Informationen)
Unterstützung zur Einstellung von Menschen mit Behinderung - 30 Modul 4: Beratungs- und Fördermöglichkeiten (Vertiefte Informationen)
Unterstützung zur Sicherung und Erhalt von Arbeitsplätzen
Betriebliches Gesundheitsmanagement
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- Stufe 1
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- 31 Modul 5: Betriebliches Gesundheitsmanagement
- 32 Modul 5: Betriebliches Gesundheitsmanagement
Welche Ziele werden mit dem betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) verfolgt? - 33 Modul 5: Betriebliches Gesundheitsmanagement
Wie kann Betriebliches Gesundheitsmanagement ablaufen? - 34 Modul 5: Betriebliches Gesundheitsmanagement
Komponenten des Betrieblichen Gesundheitsmanagements - 35 Modul 5: Betriebliches Gesundheitsmanagement
Wie wird Betriebliches Gesundheitsmanagement unterstützt?
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- Stufe 2
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- 36 Modul 5: Betriebliches Gesundheitsmanagement (Vertiefte Informationen)
- 37 Modul 5: Betriebliches Gesundheitsmanagement (Vertiefte Informationen)
Wie kann Betriebliches Gesundheitsmanagement ablaufen? - 38 Modul 5: Betriebliches Gesundheitsmanagement (Vertiefte Informationen)
Betriebliche Gesundheitsförderung - 39 Modul 5: Betriebliches Gesundheitsmanagement (Vertiefte Informationen)
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Legende
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