Feststellung der Schwerbehinderung - Stufe 1 - www.handicap-kein-hindernis.de
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Modul 2: Menschen mit Behinderung
Feststellung der Schwerbehinderung

Damit ein schwerbehinderter Mensch seine Rechte in Anspruch nehmen kann, muss er seine Schwerbehinderteneigenschaften nachweisen können. Dazu dient ein ausgestellter Schwerbehindertenausweis.

Um diesen Ausweis zu erhalten, muss der schwerbehinderte Mensch bei dem für seinen Wohnort zuständigem Kreis bzw. der kreisfreien Stadt einen Antrag auf die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft stellen. Nach Durchlaufen des Feststellungsverfahrens (Einzelheiten dazu finden Sie in der Vertiefungsstufe) erteilt die zuständige Stelle dem Antragsteller einen Feststellungsbescheid, wenn der GdB mindestens 20 beträgt.

Der Feststellungsbescheid dient:

  • dem behinderten Menschen zur persönlichen Verwendung. Er selbst entscheidet darüber, ob er den Inhalt des Bescheides anderen (z. B. seinem Arbeitgeber) zugänglich macht;
  • als Grundlage zur Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises, sofern der GdB mindestens 50 ausmacht;
  • zur Vorlage bei der zuständigen Bundesagentur für Arbeit, wenn der GdB mit 30 oder 40 festgestellt worden ist und ein Antrag auf Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen gestellt werden soll.

Bei Nichtvorliegen konkret beantragter Gesundheitsstörungen, eines bestimmten GdB oder verschiedener Merkzeichen erfolgt eine spezielle Ablehnung mit entsprechender Begründung.

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