Modul 2: Menschen mit Behinderung (Vertiefte Informationen)
Feststellung der Schwerbehinderung und allgemeine Nachteilsausgleiche
Wie bereits in den ersten Informationen beschrieben, muss der schwerbehinderte Mensch bei dem für seinen Wohnort zuständigem Kreis bzw. der kreisfreien Stadt einen Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft stellen. Dies kann in einem ersten Schritt formlos erfolgen.
Bevor dem behinderten Menschen ein Nachweis (Ausweis) über seine Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch ausgestellt werden kann, müssen Behinderung und Grad der Behinderung (GdB) festgestellt werden. Der GdB ist ein Maß für die Auswirkungen eines Mangels an körperlichem, geistigem oder seelischem Vermögen in allen Lebensbereichen, nicht nur bezogen auf Einschränkungen im allgemeinen Erwerbsleben. Er wird nach den Auswirkungen der Beeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen nach Zehnergraden, abgestuft von 20 bis 100, festgelegt. Wichtig ist darauf hinzuweisen, dass aus der Höhe des GdB nicht auf das Ausmaß der beruflichen Leistungsfähigkeit geschlossen werden kann. Ein Mensch mit Behinderung, dem ein GdB von 100 zuerkannt wird, muss deshalb auf keinen Fall berufs- oder erwerbsunfähig im Sinne der Rentenversicherung sein. Umgekehrt gilt: nicht jede Erwerbsunfähigkeit bedingt einen GdB von 100.
Zur Feststellung der Behinderung und des GdB wendet sich die zuständige Feststellungsbehörde – falls die erforderlichen Unterlagen nicht bereits vorliegen – an den Arzt des Antragstellers und bittet um Übermittlung der erforderlichen ärztlichen Befunde. Diese werden durch den ärztlichen Dienst der zuständigen Stelle begutachtet und die Behinderung und der damit zusammenhängende GdB in einer Stellungnahme bezeichnet und bewertet.
Der ärztliche Dienst prüft auch, ob und ggf. welche gesundheitlichen Merkmale zur Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen vorliegen. Nachteilsausgleiche haben den Zweck, berufliche, wirtschaftliche und soziale Nachteile, die jemand durch seine Behinderung erleidet, auszugleichen. Sie werden in Gestalt von besonderen Schutzrechten und Leistungsansprüchen gewährt.
Nachteilsausgleiche können u. a. in folgenden Bereichen gewährt werden:
- Steuererleichterungen
- Auto/öffentliche Verkehrsmittel
- Wohnen
- Kommunikation/Medien
- Beruf (nähere Informationen dazu finden Sie in unserem Modul 4)
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (nähere Informationen dazu finden Sie in unserem Modul 4)
- Sozialversicherung
Stand im Lernpfad:
Menschen mit Behinderung
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- Stufe 2
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- 5 Modul 2: Menschen mit Behinderung (Vertiefte Informationen)
- 6 Modul 2: Menschen mit Behinderung (Vertiefte Informationen)
Wie viele Menschen sind in Sachsen von Behinderung betroffen? - 7 Modul 2: Menschen mit Behinderung (Vertiefte Informationen)
Feststellung der Schwerbehinderung und allgemeine Nachteilsausgleiche - 8 Modul 2: Menschen mit Behinderung (Vertiefte Informationen)
Gut im Alltag integriert trotz Behinderung?
Rechtliche Rahmenbedingungen
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- Stufe 1
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- 9 Modul 3: Rechtliche Rahmenbedingungen
- 10 Modul 3: Rechtliche Rahmenbedingungen
Bewerbungsverfahren und Einstellung - 11 Modul 3: Rechtliche Rahmenbedingungen
Behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung - 12 Modul 3: Rechtliche Rahmenbedingungen
Arbeitszeit - 13 Modul 3: Rechtliche Rahmenbedingungen
Kündigungsschutz - 14 Modul 3: Rechtliche Rahmenbedingungen
Schwerbehindertenvertretung - 15 Modul 3: Rechtliche Rahmenbedingungen
Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe
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- Stufe 2
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- 16 Modul 3: Rechtliche Rahmenbedingungen (Vertiefte Informationen)
- 17 Modul 3: Rechtliche Rahmenbedingungen (Vertiefte Informationen)
Bewerbungsverfahren und Einstellung - 18 Modul 3: Rechtliche Rahmenbedingungen (Vertiefte Informationen)
Behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung - 19 Modul 3: Rechtliche Rahmenbedingungen (Vertiefte Informationen)
Arbeitszeit - 20 Modul 3: Rechtliche Rahmenbedingungen (Vertiefte Informationen)
Kündigungsschutz - 21 Modul 3: Rechtliche Rahmenbedingungen (Vertiefte Informationen)
Schwerbehindertenvertretung - 22 Modul 3: Rechtliche Rahmenbedingungen (Vertiefte Informationen)
Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe
Beratungs- und Fördermöglichkeiten
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- Stufe 1
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- 23 Modul 4: Beratungs- und Fördermöglichkeiten
- 24 Modul 4: Beratungs- und Fördermöglichkeiten
Unterstützung zur Ausbildung von Menschen mit Behinderung - 25 Modul 4: Beratungs- und Fördermöglichkeiten
Unterstützung zur Einstellung von Menschen mit Behinderung - 26 Modul 4: Beratungs- und Fördermöglichkeiten
Unterstützung zur Sicherung und Erhalt von Arbeitsplätzen
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- Stufe 2
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- 27 Modul 4: Beratungs- und Fördermöglichkeiten (Vertiefte Informationen)
- 28 Modul 4: Beratungs- und Fördermöglichkeiten (Vertiefte Informationen)
Unterstützung zur Ausbildung von Menschen mit Behinderung - 29 Modul 4: Beratungs- und Fördermöglichkeiten (Vertiefte Informationen)
Unterstützung zur Einstellung von Menschen mit Behinderung - 30 Modul 4: Beratungs- und Fördermöglichkeiten (Vertiefte Informationen)
Unterstützung zur Sicherung und Erhalt von Arbeitsplätzen
Betriebliches Gesundheitsmanagement
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- Stufe 1
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- 31 Modul 5: Betriebliches Gesundheitsmanagement
- 32 Modul 5: Betriebliches Gesundheitsmanagement
Welche Ziele werden mit dem betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) verfolgt? - 33 Modul 5: Betriebliches Gesundheitsmanagement
Wie kann Betriebliches Gesundheitsmanagement ablaufen? - 34 Modul 5: Betriebliches Gesundheitsmanagement
Komponenten des Betrieblichen Gesundheitsmanagements - 35 Modul 5: Betriebliches Gesundheitsmanagement
Wie wird Betriebliches Gesundheitsmanagement unterstützt?
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- Stufe 2
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- 36 Modul 5: Betriebliches Gesundheitsmanagement (Vertiefte Informationen)
- 37 Modul 5: Betriebliches Gesundheitsmanagement (Vertiefte Informationen)
Wie kann Betriebliches Gesundheitsmanagement ablaufen? - 38 Modul 5: Betriebliches Gesundheitsmanagement (Vertiefte Informationen)
Betriebliche Gesundheitsförderung - 39 Modul 5: Betriebliches Gesundheitsmanagement (Vertiefte Informationen)
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Legende
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