Anzahl der Behinderten Menschen - Stufe 2 - www.handicap-kein-hindernis.de
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Modul 2: Menschen mit Behinderung (Vertiefte Informationen)
Gut im Alltag integriert trotz Behinderung?

Gleichermaßen wichtig für Arbeitgeber wie auch für die Arbeitnehmer ist es, dass Menschen mit Behinderung gut in den Arbeitsalltag integriert werden. Durch verschiedene Maßnahmen und Strategien kann eine gute Integration gelingen, Ansprechpartner bei der Unterstützung der erforderlichen Prozesse sind die zuständigen Integrationsämter und Rehabilitationsträger.

Da Einschränkungen des Bewegungsapparates einer der am häufigsten in Sachsen auftretenden Behinderungsgründe ist, wollen wir beispielhaft aufzeigen, welche Aspekte für eine gelungene Integration von Menschen mit Bewegungseinschränkungen wichtig sind. Selbstverständlich können diese Aspekte - entsprechend angepasst – auch bei anderen Formen von Behinderung integrationsförderlich sein.

Durch eine behinderungsgerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes – unter besonderer Berücksichtigung ergonomischer Aspekte – kann die Leistungsfähigkeit des am Bewegungsapparat eingeschränkten Menschen sichergestellt werden. Dazu gilt es grundsätzlich drei Ansatzpunkte zu beachten:

  • die Ausstattung des Arbeitsplatzes, etwa durch den Einsatz von technischen Hilfsmitteln
  • die Arbeitsorganisation wie Arbeitsabläufe, Zusammenarbeit im Team, Arbeitszeit, Pausenregelung
  • der Umgang mit technischen Hilfsmitteln muss bei Bedarf geschult werden

Für alle drei Ansatzpunkte bestehen vielfältige Beratungs- und Förderangebote, die in Modul 4 thematisiert werden.

 

Beispiel für gut gelungene Integration.

Herr H. ist als Melker und Fütterer in Vollzeit in einem Milchviehbetrieb beschäftigt. Aufgrund einer dialysepflichtigen Nierenerkrankung ist er schwerbehindert. Vor allem die Arbeiten, die für den Melkvorgang erforderlich sind, sind körperlich für ihn zu anstrengend. Der Arbeitgeber hat daher bereits die Kündigung erwogen. Allerdings ist Herr H. ein wertvoller Mitarbeiter und möchte auch selbst auf keinen Fall seinen Job aufgeben müssen.

Finanzielle Unterstützung wird dem Arbeitgeber bereits gewährt, diese erleichtert aber einerseits nicht die Schwere der Tätigkeit für Herrn H. und reicht andererseits nicht aus, um eine weitere Arbeitskraft zur Erleichterung einzustellen. Durch den Integrationsfachdienst wurde der Arbeitgeber daher zu weiteren Fördermöglichkeiten beraten. Eine personelle Unterstützung oder Arbeitsassistenz wäre ebenfalls nicht ausreichend, um die körperlich anstrengende Arbeit zu erleichtern. Auch eine Reduzierung der Arbeitsstunden würde nicht die Schwere der Tätigkeit an sich verringern.

Die Sachbearbeiterin des Integrationsfachdienstes schlug daher vor, den Technischen Berater zur Arbeitsplatzausstattung einzuschalten. Die Schwere der täglichen Arbeit liegt vor allem in der Handhabung mit dem Melkgeschirr begründet, welches mehrfach am Tag angesetzt und abgenommen werden muss. Durch den Technischen Beratungsdienst wurde daher zur Sicherung der Weiterbeschäftigung sowie Erleichterung der schweren körperlichen Tätigkeit ein Melksystem mit einem hohen Automatisierungsgrad vorgeschlagen. Dieser Vorschlag wurde vom Integrationsamt geprüft und bewilligt, da verschiedene erforderliche Faktoren (z. B. dass dem Arbeitgeber durch den Umbau kein wirtschaftlicher Vorteil entsteht, der schwerbehinderte Herr H. nicht mehr von Kündigung bedroht ist und seinen Arbeitsaufgaben selbstständig und ohne Hilfe nachgehen kann) erfüllt waren.

Der Arbeitgeber konnte somit seinen guten und zuverlässigen Mitarbeiter behalten und Herr H. musste seinen Arbeitsplatz nicht aufgeben. Die Arbeit kann nach wie vor zur Zufriedenheit aller geleistet werden.

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